Ein Messstipendium ist nach dem Honorarium der römisch-katholischen Kirche ein Entgelt für einen priesterlichen Dienst, der nicht unentgeltlich geleistet werden muss. Mit der Übergabe des Stipendiums verbunden ist in der Regel ein bestimmtes Fürbitteanliegen, die sogenannte Intention, die der beauftragte Priester während der Zelebration einer Messe aufzunehmen hat. Über die Höhe des Messstipendiums entscheidet zwar der Geber, sie sollte aber mindestens die vom Diözesanbischof oder der Ordensgemeinschaft festgesetzte Taxe erreichen. Priester haben über angenommene Stipendien Buch zu führen.[1]